Frühzeitige Information der Öffentlichkeit zur 23. Änderung Flächennutzungsplan des Amtes Kleine Elster (Niederausitz), Bereich „Solarpark Finsterwalde/ Schacksdorf - Flugplatz Schacksdorf“ des Amtes Kleine Elster (Niederlausitz) nach § 3 Abs. 1 BauGB

Der Amtsausschuss des Amtes Kleine Elster (Niederlausitz) hat auf seiner Sitzung am 13.03.2024 in öffentlicher Sitzung die Einleitung der 23. Änderung Flächennutzungsplan des Amtes Kleine Elster (Niederlausitz), Bereich „Solarpark Finsterwalde/Schacksdorf - Flugplatz Schacksdorf“ beschlossen.
Mit der 23. Änderung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Solarparks geschaffen werden.
Folgende projektspezifische Zielstellungen möchte die Gemeinde mit der Planung umsetzen:
- Effiziente Nutzung verfügbarer Flächen für Erzeugung erneuerbarer Energien
- Herstellung des Einklangs mit den Vorgaben des Umwelt- / Artenschutzes sowie Herbeiführung der Zustimmung der unteren Naturschutzbehörde und Naturschutzverbände
- Erhalt wertvoller Lebens- und Naturräume
- Sicherung / Entwicklung des Verwaltungsstandortes des Recyclingbetriebes an der „Chausseestraße“
- Verträgliche Gestaltung der Randbereiche des zukünftigen Solarparks – insbesondere im Übergang zum Ortsteil Schacksdorf (dort vollständiger Sichtschutz ab Inbetriebnahme)
- Einbeziehung notwendiger Rand- / Teilflächen zur möglichst lückenlosen Beplanung des Flugplatzareals


Die 23. Änderung enthält folgende wesentliche Darstellungen: Sonderbaufläche, Zweckbestimmung „Solar“, Gemischte Baufläche, Wald.

Die Lage des Plangebietes und die Abgrenzung des Geltungsbereiches der 23. Änderung Flächennutzungsplan des Amtes Kleine Elster (Niederlausitz), Bereich „Solarpark Finsterwalde/Schacksdorf - Flugplatz Schacksdorf“ ist der als Anlage beigefügten Karte zu entnehmen, die Bestandteil der Bekanntmachung ist.

Die Öffentlichkeit wird in Form eines öffentlichen Aushangs der vorliegenden Planunterlagen über die allgemeinen Ziele und Zwecke, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informiert. Dazu liegen der Vorentwurf in der Fassung vom Januar 2024 mit seiner Begründung incl. Umweltbericht sowie die bereits vorliegenden Arbeitsstände der Umwelt-Fachbeiträge zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während dieser Auslegefrist können von jedermann Hinweise und Anregungen zum Vorentwurf schriftlich oder während der Dienstzeiten mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Stellungnahmen können auch per Mail unter der Adresse info_at_amt-kleine-elster.de abgegeben werden.

Die Auslegung erfolgt in der Amtsverwaltung
Amt Kleine Elster (Niederlausitz)
Bürgerservice / Eingangsbereich
OT Massen, Turmstraße 5
03238 Massen-Niederlausitz

vom 08.04.2024 bis einschließlich 10.05.2024
während folgender Zeiten
Montag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Dienstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Es besteht im während der Dienstzeiten Bauamt Zimmer 18 Gelegenheit, sich zusätzlich informieren bzw. zur Erörterung des Planes.

 

Bekanntmachung

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung

Planzeichnung

Planzeichnung zur 23. Änderung des Flächennutzungsplanes

Begründung

Begründung zur Einleitung der 23. Änderung des Flächennutzungsplans

Anlage 1

Biotopkartierung

Anlage 2

Artenschutzfachbeitrag - Zwischenbericht Erfassungsergebnisse

Anlage 3

Artenschutzfachbeitrag - Avifauna

Datenschutzinfo

Allgemeines Datenschutzinformationsblatt