Beteiligung der Öffentlichkeit zum geänderten Entwurf des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 01/2019 „Solarpark Sallgast“ der Gemeinde Sallgast gemäß § 4a Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB)
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sallgast hat in der öffentlichen Sitzung am 14.11.2023 den geänderten Entwurf mit Begründung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 01/2019 „Solarpark Sallgast“ der Gemeinde Sallgast und dessen erneute, verkürzte Auslegung beschlossen.
Der geänderte Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 01/2019 „Solarpark Sallgast“ (Stand 26.10.2023) und die dazugehörigen Unterlagen werden zwecks Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB verkürzt erneut öffentlich ausgelegt.
Planungsziel ist die Errichtung einer großflächigen Photovoltaikanlage.
Sie haben die Möglichkeit, sich an der Planung zu beteiligen, indem Sie während der Auslegungsfrist Stellungnahmen zu dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorbringen. Diese werden in die anschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einbezogen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. §4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Die Auslegung erfolgt in der Zeit vom
Montag, 04.12.2023 bis einschließlich Freitag, 05.01.2024
im Amt Kleine Elster (Niederlausitz)
Bürgerservice / Eingangsbereich
OT Massen, Turmstraße 5
03238 Massen-Niederlausitz
während der Dienststunden
Montag: 8:00-12:00 Uhr und 13:00- 15:30 Uhr
Dienstag: 8:00-12:00 Uhr und 13:00- 17:30 Uhr
Donnerstag: 8:00-12:00 Uhr und 13:00- 15:30 Uhr
Freitag: 8:00-12:00 Uhr
Es wird weiter darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.
Öffentliche Bekanntmachung
Abwägungsprotokoll
Abwägungsprotokoll vom 27.10.2023
Begründung
Begründung zum geänderten Entwurf vom 26.10.2023
Standortalternativprüfung
Begründung zur Standortalternativprüfung vom 18.08.2022
Planzeichnung
Planzeichnung zum änderten Entwurf vom 26.10.2023
Umweltbericht
Artenschutzrechtliche Prüfung
Artenschutzrechtliche Prüfung vom 04.08.2022
Blendgutachten
Landschaftspflegerischer Begleitplan
Landschaftspflegerischer Begleitplan vom 20.10.2023
Datenschutz-Informationsblatt
Allgemeine Datenschutz-Informationen des Amtes Kleine Elster (Niederlausitz)