Beteiligung der Öffentlichkeit zum geänderten Entwurf des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 01/2019 „Solarpark Sallgast“ der Gemeinde Sallgast gemäß § 4a Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sallgast hat in der öffentlichen Sitzung am 14.11.2023 den geänderten Entwurf mit Begründung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 01/2019 „Solarpark Sallgast“ der Gemeinde Sallgast und dessen erneute, verkürzte Auslegung beschlossen.
Der geänderte Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 01/2019 „Solarpark Sallgast“ (Stand 26.10.2023) und die dazugehörigen Unterlagen werden zwecks Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB verkürzt erneut öffentlich ausgelegt.
Planungsziel ist die Errichtung einer großflächigen Photovoltaikanlage.


Sie haben die Möglichkeit, sich an der Planung zu beteiligen, indem Sie während der Auslegungsfrist Stellungnahmen zu dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorbringen. Diese werden in die anschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einbezogen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. §4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.


Die Auslegung erfolgt in der Zeit vom
Montag, 04.12.2023 bis einschließlich Freitag, 05.01.2024
im Amt Kleine Elster (Niederlausitz)
Bürgerservice / Eingangsbereich
OT Massen, Turmstraße 5
03238 Massen-Niederlausitz


während der Dienststunden


Montag: 8:00-12:00 Uhr und 13:00- 15:30 Uhr
Dienstag: 8:00-12:00 Uhr und 13:00- 17:30 Uhr
Donnerstag: 8:00-12:00 Uhr und 13:00- 15:30 Uhr
Freitag: 8:00-12:00 Uhr


Es wird weiter darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend  gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.

 

Öffentliche Bekanntmachung

Bekanntmachung

Abwägungsprotokoll

Abwägungsprotokoll vom 27.10.2023

Begründung

Begründung zum geänderten Entwurf vom 26.10.2023

Standortalternativprüfung

Begründung zur Standortalternativprüfung vom 18.08.2022

Planzeichnung

Planzeichnung zum änderten Entwurf vom 26.10.2023

Umweltbericht

Umweltbericht vom 20.10.2023

Artenschutzrechtliche Prüfung

Artenschutzrechtliche Prüfung vom 04.08.2022

Blendgutachten

Blendgutachten vom 09.10.2023

Landschaftspflegerischer Begleitplan

Landschaftspflegerischer Begleitplan vom 20.10.2023

Datenschutz-Informationsblatt

Allgemeine Datenschutz-Informationen des Amtes Kleine Elster (Niederlausitz)