Frühzeitige Information der Öffentlichkeit zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Finsterwalde/Schacksdorf – Flugplatz Schacksdorf“ der Gemeinde Lichterfeld-Schacksdorf

Frühzeitige Information der Öffentlichkeit zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Finsterwalde/Schacksdorf – Flugplatz Schacksdorf“ der Gemeinde Lichterfeld-Schacksdorf, vertreten durch das Amt Kleine Elster (Niederlausitz) nach § 3 Abs. 1 BauGB

 

Die Gemeindevertreterversammlung Lichterfeld-Schacksdorf hat auf ihrer Sitzung am 09.03.2023 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Finsterwalde/Schacksdorf – Flugplatz Schacksdorf“ beschlossen.
Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Finsterwalde/Schacksdorf – Flugplatz Schacksdorf“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Solarparks geschaffen werden.
Folgende projektspezifische Zielstellungen möchte die Gemeinde mit der Planung umsetzen:
- Effiziente Nutzung verfügbarer Flächen für Erzeugung erneuerbarer Energien
- Herstellung des Einklangs mit den Vorgaben des Umwelt- / Artenschutzes sowie Herbeiführung der Zustimmung der unteren Naturschutzbehörde und Naturschutzverbände
- Erhalt wertvoller Lebens- und Naturräume
- Sicherung / Entwicklung des Verwaltungsstandortes des Recyclingbetriebes an der „Chausseestraße“
- Verträgliche Gestaltung der Randbereiche des zukünftigen Solarparks – insbesondere im Übergang zum Ortsteil Schacksdorf (dort vollständiger Sichtschutz ab Inbetriebnahme)
- Einbeziehung notwendiger Rand- / Teilflächen zur möglichst lückenlosen Beplanung des Flugplatzareals
Der Bebauungsplan enthält folgende wesentliche Festlegungen: Sonstiges Sondergebiet, Zweckbestimmung „Solar“, Mischgebiet, Wald, Maßnahmen zum Umweltschutz.
Plangebiet
Die Lage des Plangebietes und die Abgrenzung des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Finsterwalde/Schacksdorf – Flugplatz Schacksdorf“ ist den als Anlage beigefügten Karten zu entnehmen, die Bestandteil der Bekanntmachung sind.
Information / Beteiligung
Die Öffentlichkeit wird in Form eines öffentlichen Aushangs der vorliegenden Planunterlagen über die allgemeinen Ziele und Zwecke, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informiert. Dazu liegen der Vorentwurf in der Fassung vom Januar 2024 mit seiner Begründung incl. Umweltbericht sowie die bereits vorliegenden Arbeitsstände der Umwelt-Fachbeiträge zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während dieser Auslegefrist können von jedermann Hinweise und Anregungen zum Vorentwurf schriftlich oder während der Dienstzeiten mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Stellungnahmen können auch per Mail unter der Adresse info_at_amt-kleine-elster.de abgegeben werden.

Die Auslegung erfolgt in der Amtsverwaltung


Amt Kleine Elster (Niederlausitz)
Bürgerservice / Eingangsbereich
OT Massen, Turmstraße 5
03238 Massen-Niederlausitz


vom 11.03.2024 bis einschließlich 12.04.2024.

 

Bekanntmachung

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung

Bebauungsplan

Planzeichnung

Begründung

Begründung zum Bebauungsplan

Anlage 1

Biotopkarte

Anlage 2

Artenschutzrechliche Prüfung

Anlage 3

Artenschutzrechliche Prüfung - Zwischenbericht Erfassungsergebnisse

Datenschutzinformation

Informationsblatt zum Datenschutz