Frühzeitige öffentliche Unterrichtung über die Ziele und Zwecke sowie voraussichtlichen Auswirkungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Poley“

Die Gemeindevertretung Sallgast hat in ihrer Sitzung am 04.07.2024 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Poley“ der Gemeinde Sallgast im Amt Kleine Elster (Niederlausitz) beschlossen.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan betrifft den Bereich des früheren Kiestagebaus Poley. Die Gewinnung von Kies wurde abgeschlossen, der Bereich soll rekultiviert werden. Vom Vor-habenträger wurde ein Abschlussbetriebsplan erarbeitet, welcher zur Genehmigung eingereicht wurde.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird im bisherigen Außenbereich aufgestellt. Es wird das Regelverfahren (zweistufiges Verfahren) nach BauGB durchgeführt.
Das Plangebiet hat eine Größe von 10 ha.
Der Vorentwurf der Planzeichnung und die dazugehörige Begründung sowie der Erläuterungsbericht zum Abschlussbetriebsplan vom 22.03.2024 und der Artenschutzfachbeitrag zum Abschlussbetriebsplan vom 15.03.2024 werden gemäß §§ 3 und 4 jeweils Abs. 1 i.V.m. § 4a BauGB öffentlich ausgelegt.


Ziel/Zwecke:
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan soll die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit:
- des Baus und Betriebs von Photovoltaikanlagen zur Erzeugung von Elektroenergie,
- des Baus und Betriebs von den dazugehörenden technischen Nebenanlagen sowie
- von ökologische Vermeidungs-, Verminderungs- und Ausgleichsmaßnahmen
im Plangebiet regeln.


Mit der planungsrechtlichen Zulässigkeit dieser Anlagen soll die im Zuge des Kiestagebaus de-vastierte Fläche für die Erzeugung von Solarenergie genutzt werden und gleichzeitig ein Beitrag zur verstärkten Nutzung erneuerbarer Energien geleistet werden.
Während der öffentlichen Auslegung hat jeder, auch Kinder und Jugendliche, die Möglichkeit, Einsicht in die Unterlagen zu nehmen und sich an der Planung zu beteiligen und während der Auslegungsfrist Stellungnahmen zum Vorentwurf schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorbringen.
Zeit und Dauer der öffentlichen Auslegung:

Mittwoch, 02. Dezember 2024 bis einschließlich Mittwoch, 10. Januar 2025

Montag: von 8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.30 Uhr,
Dienstag: von 8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 17.30 Uhr,
Donnerstag von 8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.30 Uhr,
Freitag: von 8.00 – 13.00 Uhr.


Ort: Amt Kleine Elster (Niederlausitz)
– Bürgerservice / Eingangsbereich –
OT Massen, Turmstraße 5
03238 Massen – Niederlausitz

 

Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung

Planzeichnung

Vorentwurf - Rechtsplan

Begründung

Begründung zum Planvorentwurf

Abschlussbetriebsplan

Erläuterungsbericht zum Abschlussbetriebsplan

Artenschutz

Artenschutzfachbeitrag

Datenschutz-Info

Allgemeines Datenschutz-Informationsblatt des Amtes Kleine Elster (Niederlausitz)