Öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplans „Wohnen am Sportplatz in Sallgast“ der Gemeinde Sallgast
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sallgast hat in ihrer öffentlichen Sitzung vom 16.09.2021 die Aufstellung des Bebauungsplans „Wohnen am Sportplatz in Sallgast“ im Verfahren nach § 13b BauGB eingeleitet.
Die Lage des Plangebietes ist im nachstehenden Übersichtsplan dargestellt und umfasst die Flurstücke 597, 168, 167, 166, 165 und teilweise 163 und 164, Flur 2 in der Gemarkung Sallgast.
Allgemeines Ziel der Planung ist die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sallgast hat in ihrer öffentlichen Sitzung vom 06.07.2023 den Entwurf des Bebauungsplans „Wohnen am Sportplatz in Sallgast“ der Gemeinde Sallgast, in der Fassung April 2023 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Diese Entwurfsunterlagen, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung in der Fassung April 2023, liegen in der Zeit
vom 11.09.2023 bis einschließlich 13.10.2023 im Bürgerservice des Amtes Kleine Elster (Niederlausitz), Turmstraße 5, 03238 Massen, während der Dienstzeiten
bzw. nach Terminvereinbarung, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Bekanntmachung
Bekanntmachung der förmlichen Offenlage
Bekanntmachungsanordnung
Bekanntmachungsanordnung zur förmlichen Offenlage
Entwurf des Bebauungsplans
Begründung
Begründung zum Entwurf des Bebauungsplans
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5