Öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplans „Wohnen am Sportplatz in Sallgast“ der Gemeinde Sallgast

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sallgast hat in ihrer öffentlichen Sitzung vom 16.09.2021 die Aufstellung des Bebauungsplans „Wohnen am Sportplatz in Sallgast“ im Verfahren nach § 13b BauGB eingeleitet.
Die Lage des Plangebietes ist im nachstehenden Übersichtsplan dargestellt und umfasst die Flurstücke 597, 168, 167, 166, 165 und teilweise 163 und 164, Flur 2 in der Gemarkung Sallgast.
Allgemeines Ziel der Planung ist die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sallgast hat in ihrer öffentlichen Sitzung vom 06.07.2023 den Entwurf des Bebauungsplans „Wohnen am Sportplatz in Sallgast“ der Gemeinde Sallgast, in der Fassung April 2023 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Diese Entwurfsunterlagen, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung in der Fassung April 2023, liegen in der Zeit
vom 11.09.2023 bis einschließlich 13.10.2023 im Bürgerservice des Amtes Kleine Elster (Niederlausitz), Turmstraße 5, 03238 Massen, während der  Dienstzeiten
bzw. nach Terminvereinbarung, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

 

Bekanntmachung

Bekanntmachung der förmlichen Offenlage

Bekanntmachungsanordnung

Bekanntmachungsanordnung zur förmlichen Offenlage

Entwurf des Bebauungsplans

Planzeichnung

Begründung

Begründung zum Entwurf des Bebauungsplans

Anlage 1

Biotopkarte

Anlage 2

Artenschutzrechliche Prüfung

Anlage 3

Maßnahmenblatt

Anlage 4

Liste gebietseigener Gehölze

Anlage 5

Bestandplan Trinkwasser