Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans „Sondergebiet Energiestandort Hochkippe für den Bereich Lichterfeld-Schacksdorf“

Die Gemeindevertretung Lichterfeld-Schacksdorf hat in ihrer Sitzung am 27.02.2020 die Aufstellung des Bebauungsplans „Sondergebiet Energiestandort Hochkippe für den Bereich Lichterfeld-Schacksdorf“ der Gemeinde Lichterfeld-Schacksdorf im Amt Kleine Elster (Nie-derlausitz) beschlossen.
In den Bebauungsplan wird im Wesentlichen der in der Gemeinde Lichterfeld-Schacksdorf be-findliche Teil der Hochkippe Sallgast des früheren Tagebaus Klettwitz einbezogen, der derzeit von Ödland (ehemals Grünland) und trockenheitsgefährdeten Landwirtschaftsflächen geprägt ist. Der Geltungsbereich des Plangebietes umfasst (ganz bzw. teilweise) die Flurstücke 133/2, 300, 303, 351, 352 der Gemarkung Bergheide, Flur 2 sowie (ganz bzw. teilweise), die Flurstü-cke 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 22, 101, 105, und 106 der Gemarkung Bergheide, Flur 31. Das Plangebiet der Gemeinde Lichterfeld-Schacksdorf hat eine Größe von ca. 56,6 ha.
Der Bebauungsplan wird im bisherigen Außenbereich aufgestellt, deshalb ist ein Regelverfahren (zweistufiges Verfahren) nach BauGB zu führen.
Der Bebauungsplan soll die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von
- Photovoltaikanlagen und Windenergieanlagen zur Erzeugung von Elektroenergie
- diesbezüglichen technischen Nebenanlagen sowie
- ökologischen Vermeidungs-, Verminderungs- und Ausgleichsmaßnahmen
im gesamten Plangebiet regeln.

Mit der planungsrechtlichen Zulässigkeit dieser Anlagen über die Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes gemäß § 11 Baunutzungsverordnung mit der Zweckbestimmung
„Erneuerbare Energien“ soll ein Beitrag zur verstärkten Nutzung erneuerbarer Energien ge-leistet und gleichzeitig die im Zuge des Braunkohlebergbaus devastierte Fläche sowohl für die Erzeugung von Wind- als auch von Solarenergie genutzt werden.

Mit der sinnvollen parallelen Nutzung der im Zuge des Braunkohlenbergbaus entstandenen Hochkippe für die solare Energienutzung und die Windenergienutzung kann der Flächenver-brauch an anderer Stelle reduziert werden. Diese erneuerbaren Energien tragen in nationaler Hinsicht zu einer unabhängigeren Energieversorgung bei, dienen der gesamtgesellschaftlich gewollten Energiewende und damit letztlich dem Klimaschutz. Der im Teilregionalplan Wind definierte Vorrang der Windenergienutzung gilt weiterhin.

Zu diesem Zweck werden eine Befristung der Nutzung der Photovoltaikanlagen geregelt sowie die vorhandenen Windenergieanlagen im Bebauungsplan dargestellt.
Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
In der weiteren Folge schlossen sich Handlungen zur Untersuchung des Plangebiets (Arten-schutzkartierung und Umweltuntersuchung, Vermessung, Baugrunderkundung) und zur Er-stellung von Planunterlagen an. Die Vorentwürfe der Unterlagen wurden dabei gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Zeit vom 09.11.2022 bis einschließlich 14.12.2022 zur Ein-sichtnahme für die Bevölkerung offengelegt. Ebenso wurden die Träger öffentlicher Belange über die Planung unterrichtet. Erkenntnisse aus diesen Handlungen flossen in die Weiterbe-arbeitung der Planung ein. Weitere Fachgutachten folgten.

Im Ergebnis dessen liegt ein Planentwurf in ausgereifter Form vor. Dieser Planentwurf und dessen Begründung mit Umweltbericht haben damit eine Qualität erreicht, welche die Beteili-gung der Öffentlichkeit sowie der Behörden ermöglicht.

Dem folgend billigte die Gemeindevertretung Lichterfeld-Schacksdorf mit Beschluss 1/ 2024 vom 15.02.2024 den Entwurf des Bebauungsplanes „Sondergebiet Energiestandort Hoch-kippe für den Bereich Lichterfeld-Schacksdorf“ sowie die dazugehörende Begründung in der Fassung vom Januar 2024. Sie bestimmte, dass der Entwurf des Bebauungsplanes ein-schließlich der Begründung und aller dazugehörenden Anlagen und umweltbezogenen Infor-mationen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen ist. Die Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen und zugleich um Stellungnahme gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu bitten.

Dem folgend liegen der Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom Januar 2024 ein-schließlich der Begründung sowie alle vorliegenden weiteren Planungsunterlagen öffentlich zur allgemeinen Einsichtnahme durch die Einwohnerschaft einschließlich den Kindern und Ju-gendlichen aus.

Montag, 11. März bis einschließlich Freitag, 12. April 2024

Montag: von 8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.30 Uhr,
Dienstag: von 8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 17.30 Uhr,
Donnerstag von 8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.30 Uhr,
Freitag: von 8.00 – 12.00 Uhr.

Ort:

Amt Kleine Elster (Niederlausitz)
– Bürgerservice / Eingangsbereich –
OT Massen, Turmstraße 5
03238 Massen – Niederlausitz

Folgende Unterlagen mit umweltbezogenen Informationen liegen zudem aus:

Bekanntmachung

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung

Bebauungsplan

Planzeichnung des Entwurfs des Bebauungsplans

Begründung

Begründung zum Entwurf des Bebauungsplans

Anlage 1

Umweltbericht

Anlage 2

Biotopkartierung

Anlage 3

FFH-Verträglichkeitsvorstudie

Anlage 4

Artenschutzbeitrag

Anlage 5

Brutvogelfauna

Anlage 6

Faunistisches Gutachten

Anlage 7

Wildökologische Analyse

Datenschutzinformation

Informationsblatt zum Datenschutz