Vorhabenbezogener B-Plan "Logistikbetrieb, Am Bahnhof 2a", Gemeinde Sallgast

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sallgast hat in ihrer öffentlichen Sitzung vom 24.04.2024 die Aufstellung des o. g. vorhabenbezogenen Bebauungsplans (VEP) „Logistikbetrieb, Am Bahnhof 2a“ beschlossen.
Wesentliches Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (VEP) ist die Ausweisung einer Gewerbebaufläche für einen nicht wesentlich störenden Logistikbetrieb in der Gemarkung Sallgast, Flur 4, Flurstücke 20, 21 und 103, gemäß nachstehendem Übersichtsplan.

Um die Bürger möglichst frühzeitig am Aufstellungsverfahren des vorhabenbezogenen Bebauungsplans zu beteiligen, wird der Vorentwurf, bestehend aus dem Plandokument, der Begründung und dem Umweltbericht, in der Fassung März 2024, in der Zeit
vom 03.06.2024 bis einschließlich 03.07.2024
elektronisch auf der Homepage des Amtes Kleine Elster unter https://www.amt-kleine-elster.de/wirtschaft/aktuelle-planverfahren sowie auf dem Landesportal für die Bauleitplanung unter https://uvp-verbund.de/bb der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Zusätzlich können die oben genannten Planunterlagen während der angegebenen Frist im Bauamt des Amtes Kleine Elster (Niederlausitz), Turmstraße 5, 03238 Massen, während folgender Dienstzeiten:
Montag 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:30 Uhr
Dienstag 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:30 Uhr
Donnerstag 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:30 Uhr
Freitag 08:00 – 13:00 Uhr
bzw. nach telefonischer Terminvereinbarung, eingesehen werden.


Hinweise:
Stellungnahmen zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans können während dieser Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich während der Dienststunden des Bauamtes zur Niederschrift vorgebracht werden. Stellungnahmen zum Planvorentwurf können auch elektronisch an info_at_amt-kleine-elster.de abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangabe abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligungen nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.

Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung

Planzeichnung

Planzeichnung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans

Begründung

Begründung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans

Umweltbericht

Umweltbericht

Anlage 1

Bestands- und Biotopkarte

Anlage 2

Pflanzliste

Anlage 3

Gebietsheimische Gehölze

Anlage 4

Artenschutzbeitrag

Datenschutzinfo

Allgemeines Datenschutzinformationblatt