Wiederholung der Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung "Solarpark Sallgast"
Öffentliche Auslegung des geänderten Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 01/2019 „Solarpark Sallgast“ der Gemeinde Sallgast gemäß §§ 3 Abs. 2, 4a Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB).
Die Gemeindevertretung von Sallgast hat in der öffentlichen Sitzung am 20.11.2019 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 01/2019 „Solarpark Sallgast“ beschlossen. Das mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan angestrebte Vorhaben verfolgt das Ziel, dass nordöstlich der Ortslage Klingmühl der Gemeinde Sallgast eine großflächige Photovoltaikanlage mit einer Gesamtleistung von ca. 34 MW errichtet und betrieben werden kann.
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 01/2019 „Solarpark Sallgast“ erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 2 BauGB mit der 20. Änderung des Flächennutzungsplans des Amtes Kleine Elster (Niederlausitz). Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 01/2019 „Solarpark Sallgast“ in der Fassung vom 02.02.2022 wurde mit der Begründung und dem Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom 04.04.2022 bis 05.05.2022 öffentlich ausgelegt. Aufgrund von Änderungen des Planentwurfs wurde dieser in der Fassung vom 16.06.2023 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom 04.09.2023 bis 06.10.2023 erneut öffentlich ausgelegt. Aufgrund von weiteren Änderungen im Planentwurf wurde dieser in der Fassung vom 26.10.2023 gemäß §§ 3 Abs. 2, 4a Abs. 3 BauGB erneut verkürzt öffentlich ausgelegt.
Da die bisherigen öffentlichen Bekanntmachungen zur Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mutmaßlich Fehler enthielten und die Planung zudem nochmals überarbeitet werden musste, wird die öffentliche Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 01/2019 „Solarpark Sallgast“ nach § 3 Abs. 2 BauGB wiederholt. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sallgast hat dazu in der öffentlichen Sitzung am 04.07.2024 den geänderten Entwurf mit Begründung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 01/2019 „Solarpark Sallgast“ in der Fassung vom 24.06.2024 der Gemeinde Sallgast und dessen Auslegung beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich liegt in der Gemarkung Sallgast nordöstlich der Ortslage Klingmühl der Gemeinde Sallgast im Amt Kleine Elster (Landkreis Elbe-Elster). Das Vorhabengebiet ist verkehrstechnisch erschlossen und angebunden. Die Ortslage liegt im Naturraum Kirchhainer-Finsterwalder Becken. Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 01/2019 „Solarpark Sallgast“ ist in dem als Anlage 1 beigefügten Kartenausschnitt abgebildet. Er beläuft sich auf eine Gesamtfläche von ca. 41,76 ha und erstreckt sich nordöstlich der Ortslage Klingmühl der Gemeinde Sallgast auf folgende Flurstücke in der Gemarkung Sallgast:
• Flur 9: 1, 5, 6, 7, 8, 9, 18, 32, 33, 34, 35, 81, 82, 83, 85, 86, 406, 407, 422, 528, 529, 531, 532, 533, 534, 558 (teilweise)
• Flur 11: 14/1, 14/2, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 37, 41, 42, 43, 44, 104
Der Geltungsbereich befindet sich ca. 300 Meter nördlich der Ortslage Klingmühl, 2000 Meter westlich der Ortslage Sallgast, ca. 2500 Meter südwestlich der Ortslage Zürchel in der Gemeinde Sallgast. Westlich des Geltungsbereichs befindet sich in ca. 2300 m Entfernung die Ortslage Lichterfeld der Gemeinde Lichterfeld-Schacksdorf. Der Geltungsbereich grenzt westlich an die Gemeindegrenze der Gemeinde Sallgast.
Öffentlich ausgelegt werden der geänderte Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 01/2019 „Solarpark Sallgast“ (Stand 24.06.2024) mit der dazugehörigen Begründung in der Fassung vom 24.06.2024. Weiterer Bestandteil der ausliegenden Unterlagen sind auch die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Dokumente. Diese umfassen den Umweltbericht als Bestandteil der Begründung sowie bisher zu Umweltthemen abgegebene Stellungnahmen und andere Dokumente und Gutachten.
Die erneute öffentliche Auslegung des geänderten Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 01/2019 „Solarpark Sallgast“ (Stand 24.06.2024) mit der Planzeichnung, der Begründung einschließlich Umweltbericht und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen findet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB statt in der Zeit (Dauer der Veröffentlichungsfrist)
vom 02.09.2024 bis einschließlich 02.10.2024
Öffentliche Bekanntmachung
Abwägungsprotokoll
Abwägungsprotokoll vom 27.10.2023
Begründung
Begründung zum geänderten Entwurf vom 24.06.2024
Standortalternativprüfung
Begründung zur Standortalternativprüfung vom 18.08.2022
Planzeichnung
Planzeichnung zum änderten Entwurf vom 24.06.2024
Umweltbericht
Artenschutzrechtliche Prüfung
Artenschutzrechtliche Prüfung vom 04.08.2022
Blendgutachten
Landschaftspflegerischer Begleitplan
Landschaftspflegerischer Begleitplan vom 17.06.2024
Datenschutz-Informationsblatt
Allgemeine Datenschutz-Informationen des Amtes Kleine Elster (Niederlausitz)