Wiederholung der Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung zur 20. Änderung des Flächennutzungsplanes des Amtes Kleine Elster (Niederlausitz)

Öffentliche Auslegung des geänderten Entwurfs der 20. Änderung des Flächennutzungs-plans des Amtes Kleine Elster (Niederlausitz) gemäß §§ 3 Abs. 2, 4a Abs. 3 des Baugesetz-buches (BauGB).


Der Amtsausschuss des Amtes Kleine Elster (Niederlausitz) beschloss in der öffentlichen Sitzung am 15.12.2021 die Aufstellung der 20. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungsplans des Amtes Kleine Elster (Niederlausitz) für den Bereich landwirtschaftliche Fläche nordöstlich OT Lichterfeld/Theresienhütte (Bereich vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 01/2019 „Solarpark Sallgast" der Gemeinde Sallgast). Die 20. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 2 BauGB mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 01/2019 „Solarpark Sallgast“. Die mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan angestrebte Planung verfolgt das Ziel, nordöstlich der Ortslage Klingmühl der Gemeinde Sallgast eine Photovoltaikanlage mit einer Gesamtleistung von ca. 34 MW zu errichten und zu betreiben.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf der 20. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungsplans fand in der Zeit vom 10.10.2022 bis einschließlich 11.11.2022 statt. Die Anregungen aus der Beteiligung wurden in einer Überarbeitung des Entwurfs der 20. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungsplans berücksichtigt. Auf Grund der daraus resultierenden Änderungen und Ergänzungen des Entwurfs war er erneut auszulegen und fand u.a. die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung in der Zeit vom 10.07.2023 bis einschließlich 11.08.2023 statt.
Die im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen eingegangenen Stellungnahmen wurden ausgewertet und gebilligt. Das Ergebnis der Prüfung (Abwägung) wurde ebenso wie die Feststellung der 20. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungsplans des Amtes Kleine Elster (Niederlausitz) in der Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Kleine Elster (Niederlausitz) am 15.11.2023 beschlossen.
Da die bisherigen öffentlichen Bekanntmachungen zur Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mutmaßlich Fehler enthielten und die Planung zudem nochmals überarbeitet werden musste, wird die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 20. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungsplans des Amtes Kleine Elster (Niederlausitz) nach § 3 Abs. 2 BauGB wiederholt. Der Amtsausschuss des Amtes Kleine Elster (Niederlausitz) hat dazu in der öffentlichen Sitzung am 21.08.2024 den geänderten Entwurf der 20. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungsplans des Amtes Kleine Elster (Niederlausitz) für den Bereich landwirtschaftliche Fläche nordöstlich OT Lichterfeld/Theresienhütte zugestimmt, die Begründung mit Umweltbericht gebilligt und die erneute Auslegung beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich der Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungsplans des Amtes Kleine Elster (Niederlausitz) für den Bereich landwirtschaftliche Fläche nordöstlich OT Lichterfeld/Theresienhütte liegt in der Gemarkung Sallgast nordöstlich der Ortslage Klingmühl der Gemeinde Sallgast im Amt Kleine Elster (Landkreis Elbe-Elster). Die Ortslage liegt im Naturraum Kirchhainer-Finsterwalder Becken. Der räumliche Geltungsbereich ist in dem als Anlage 1 beigefügten Kartenausschnitt abgebildet und befindet sich ca. 300 Meter nördlich der Ortslage Klingmühl, 2000 Meter westlich der Ortslage Sallgast, ca. 2500 Meter südwestlich der Ortslage Zürchel in der Gemeinde Sallgast. Westlich des Geltungsbereichs liegt in ca. 2300 m Entfernung die Ortslage Lichterfeld der Gemeinde Lichterfeld-Schacksdorf. Der Geltungsbereich grenzt westlich an die Gemeindegrenze der Gemeinde Sallgast.
Öffentlich ausgelegt werden der geänderte Entwurf der 20. Änderung des rechtskräftigen Flä-chennutzungsplans des Amtes Kleine Elster (Niederlausitz) für den Bereich landwirtschaftliche Fläche nordöstlich OT Lichterfeld/Theresienhütte (Stand 15.07.2024) mit der dazugehörigen Begründung in der Fassung vom 15.07.2024. Weiterer Bestandteil der ausliegenden Unterlagen sind auch die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Dokumente. Diese umfassen den Umweltbericht als Bestandteil der Begründung, bisher zu Umweltthemen abgegebene Stellungnahmen und andere Dokumente und Gutachten.


Die erneute öffentliche Auslegung des geänderten Entwurfs der 20. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungsplans des Amtes Kleine Elster (Niederlausitz) für den Bereich landwirtschaftliche Fläche nordöstlich OT Lichterfeld/Theresienhütte (Stand 15.07.2024) mit der Planzeichnung, der Begründung einschließlich Umweltbericht und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen findet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB statt in der Zeit (Dauer der Veröffentlichungsfrist)
vom 02.09.2024 bis einschließlich 02.10.2024

 

Öffentliche Bekanntmachung

Bekanntmachung

Abwägungsprotokoll

Abwägungsprotokoll vom 27.10.2023

Begründung

Begründung zum geänderten Entwurf vom 15.07.2024

Standortalternativprüfung

Begründung zur Standortalternativprüfung vom 18.08.2022

Planzeichnung

Planzeichnung zum änderten Entwurf vom 15.07.2024

Umweltbericht

Umweltbericht vom 18.06.2024

Artenschutzrechtliche Prüfung

Artenschutzrechtliche Prüfung vom 04.08.2022

Blendgutachten

Blendgutachten vom 09.10.2023

Landschaftspflegerischer Begleitplan

Landschaftspflegerischer Begleitplan vom 17.06.2024

Datenschutz-Informationsblatt

Allgemeine Datenschutz-Informationen des Amtes Kleine Elster (Niederlausitz)