Öffentliche Auslegung des erneuten Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Finsterwalde/Schacksdorf – Flugplatz Schacksdorf“ der Gemeinde Lichterfeld-Schacksdorf
Die Gemeindevertretung Lichterfeld-Schacksdorf hat am 20.02.2025 in öffentlicher Sitzung den erneuten Entwurf des Bebauungsplanes „Solarpark Finsterwalde/Schacksdorf – Flugplatz Schacksdorf“ in der Fassung vom Januar 2025 (Stand 31.01.2025) beschlossen sowie die zugehörige Begründung gebilligt.
Zu diesem Entwurf wird die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB durchgeführt.
Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Flugplatz Schacksdorf“ sollen in erster Linie die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Solarparks geschaffen werden. Folgende projektspezifische Zielstellungen möchte die Gemeinde mit der Planung umsetzen: Effiziente Nutzung verfügbarer Flächen für Erzeugung erneuerbarer Energien; Erhalt wertvoller Lebens- und Naturräume; Verträgliche Gestaltung der Ränder des zukünftigen Solarparks – insbesondere im Übergang zum Ortsteil Schacksdorf (dort vollständiger Sichtschutz ab Inbetriebnahme).
Der Bebauungsplan enthält folgende wesentliche Festlegungen: Verkehrsflächen, Sondergebietsflächen, Gewerbegebietsflächen, Maßnahmenflächen, Wald.
Zwar wurde von der Gemeindevertretung Lichterfeld-Schacksdorf in ihrer Sitzung am 19.09.2024 ein Offenlagebeschluss für den Entwurf in der Fassung August 2024 gefasst. Parallel zum Beschluss hat die Gemeinde neue Informationen über die Art und Umfang der Betroffenheit geschützter Biotope erhalten. Diese haben zu der Entscheidung geführt, eine Beteiligung der Behörden, Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinde erst mit den ergänzten/überarbeiteten Unterlagen durchzuführen. Aufgrund des frühzeitigen Redaktionsschlusses des Amtsblattes stand diese Entscheidung erst nach erfolgter Bekanntmachung der Veröffentlichung der Unterlagen fest.
Die Beteiligung zum Entwurf in der Fassung vom August 2024 wurde folglich, wie im Amtsblatt bekanntgemacht, im Zeitraum vom 15.11.2024 bis zum 16.12.2024 (Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB) durchgeführt.
Der Bebauungsplan liegt in der Folge nun als erneuter Entwurf in der Fassung Januar 2025 (Stand 31.01.2025) vor.
Plangebiet
Das Plangebietes umfasst einen Großteil der Fläche des Flugplatzes Finsterwalde-Schacksdorf auf dem Gebiet der Gemeinde Lichterfeld-Schacksdorf. Die Lage und Abgrenzung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ist den als Anlage beigefügten Karten zu entnehmen, die Bestandteil der Bekanntmachung sind.
Für die Umsetzung der erforderlichen externen Maßnahmen zum Artenschutz und zum Biotopschutz sind außerhalb des Geltungsbereichs Flächen notwendig. Dies betrifft:
- 10 ha in der Gemarkung Finsterwalde (Gebiet der Stadt Finsterwalde; westlich des Kleinleipischer See),
- 35 ha in der Gemarkung Hillmersdorf (Gebiet der Gemeinde Fichtwald; östlich und südlich des Ortsteils Hillmersdorf),
- 15 ha in der Gemarkung Göllnitz (Gebiet der Gemeinde Sallgast; östlich und südlich des Ortsteils Göllnitz) sowie
- ein Teil des Flurstücks 1000/8, Flur 47, Gemarkung Finsterwalde.
Beteiligung über das Internet
Der beschlossene erneute Entwurf des Bebauungsplanes sowie die zugehörige Begründung (einschließlich Umweltbericht) und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden zur Beteiligung der Öffentlichkeit im Internet in der Zeit
vom 13.03.2025 bis einschließlich 18.04.2025
unter der nachfolgenden Adresse zu jedermanns Einsicht veröffentlicht:
https://www.amt-kleine-elster.de/wirtschaft/aktuelle-planverfahren
Zusätzliche Zugangsmöglichkeit
Als Zugangsmöglichkeit, zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet, liegen die Unterlagen, die Gegenstand der Beteiligung sind, am Sitz der zuständigen Verwaltung des Amtes Kleine-Elster, Bürgerservice, Turmstraße 5, 03238 Massen-Niederlausitz, während des o.a. Zeitraumes der Veröffentlichung während folgender Zeiten
Montag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Dienstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Freitag von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Bekanntmachung
Planzeichnung
Begründung
Vorhaben- und Erschließungsplan
Vorhaben- und Erschließungsplan
Eingriffsbilanzierung
Analyse der Blendwirkung
Schallimmissionsprognose
Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung mit Karten
Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung
Stellungnahmen
Landkreis Elbe-Elster - Untere Abfallbehörde
Landesamt für Umwelt - Immissionsschutz
BLDAM Abteilung Bodendenkmalpflege
BLDAM Abteilung Bodendenkmalpflege - Anlage 1
Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe
Landesbüro anerkanntet Naturschutzverbände
Gewässerverband Kleine Elster-Pulsnitz
Datenschutz-Information
Allgemeines Datenschutz-Infoblatt des Amtes Kleine Elster (Niederlausitz)