Formelle Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplanes „Errichtung Wohnhaus - Am Spring 26a" in der Gemeinde Crinitz
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Crinitz hat am 09.07.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Errichtung Wohnhaus - Am Spring 26a“ beschlossen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Entwicklung eines Wohngebietes geschaffen werden. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach §13a Baugesetzbuch als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt.
In ihrer öffentlichen Sitzung vom 09.09.2024 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Crinitz beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplanes „Errichtung Wohnhaus - Am Spring 26a“ öffentlich auszulegen.
Die Lage des Plangebietes ist im nachstehenden Übersichtsplan dargestellt und umfasst teilweise das Flurstück 424 im Flur 2 in der Gemarkung Crinitz.
Um die Bürger möglichst frühzeitig am Aufstellungsverfahren des o.g. Bebauungsplans zu beteiligen, wird der Entwurf, bestehend aus dem Plandokument und der Begründung in der Fassung August 2024, in der Zeit vom
04.11.2024 bis einschließlich 06.12.2024
elektronisch auf der Homepage des Amtes Kleine Elster unter https://www.amt-kleine-elster.de/wirtschaft/aktuelle-planverfahren sowie auf dem Landesportal für die Bauleitplanung unter https://uvp-verbund.de/bb der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Zusätzlich können die oben genannten Planunterlagen während der angegebenen Frist im Bauamt des Amtes Kleine Elster (Niederlausitz), Turmstraße 5, 03238 Massen, während folgender Dienstzeiten:
Montag 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:30 Uhr
Dienstag 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:30 Uhr
Donnerstag 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:30 Uhr
Freitag 08:00 – 13:00 Uhr
bzw. nach telefonischer Terminvereinbarung, eingesehen werden.