Öffentliche Auslegung des Entwurfes der 23. Änderung des Flächennutzungsplans des Amtes Kleine Elster (Niederlausitz) für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Finsterwalde/Schacksdorf - Flugplatz Schacksdorf“
Der Amtsausschuss des Amtes Kleine Elster hat am 12.03.2025 in öffentlicher Sitzung den Entwurf der 23. Änderung des Flächennutzungsplans des Amtes Kleine Elster (Niederlausitz) für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Finsterwalde/Schacksdorf - Flugplatz Schacksdorf“ in der Fassung vom Februar 2025 (Stand 13.02.2025) beschlossen sowie die zugehörige Begründung gebilligt.
Zu diesem Entwurf wird die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Ziel der Planung ist es, auf dem Areal des Flugplatzes Finsterwalde/Schacksdorf Planungsrecht für die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage zu schaffen. Ohne Änderung des Flächennutzungsplanes kann der parallel in Aufstellung befindliche Bebauungsplan nicht nach § 8 Abs. 2 BauGB entwickelt werden.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes enthält folgende wesentliche Darstellungen: Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Solar, Waldflächen, Maßnahmenflächen.
Plangebiet
Das Plangebiet umfasst einen Großteil der Fläche des Flugplatzes Finsterwalde-Schacksdorf auf dem Gebiet der Gemeinde Lichterfeld-Schacksdorf. Die Lage und Abgrenzung des Geltungsbereiches der 23. Änderung des Flächennutzungsplans des Amtes Kleine Elster (Niederlausitz) ist den als Anlage beigefügten Karten zu entnehmen, die Bestandteil der Bekanntmachung sind.
Für die Umsetzung der erforderlichen externen Maßnahmen zum Artenschutz und zum Biotopschutz sind außerhalb des Geltungsbereichs Flächen notwendig. Diese werden im parallel in Aufstellung befindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Finsterwalde/Schacksdorf - Flugplatz Schacksdorf“, Fassung Entwurf Januar 2025 (Stand 31.01.2025) erarbeitet und sind Gegenstand der parallelen Beteiligung zum erneuten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans.
Beteiligung über das Internet
Der beschlossene Entwurf der 23. Änderung des Flächennutzungsplans des Amtes Kleine Elster (Niederlausitz) sowie die zugehörige Begründung (einschließlich Umweltbericht) und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden zur Beteiligung der Öffentlichkeit im Internet in der Zeit
vom 02.04.2025 bis einschließlich 09.05.2025
unter der nachfolgenden Adresse zu jedermanns Einsicht veröffentlicht:
https://www.amt-kleine-elster.de/wirtschaft/aktuelle-planverfahren
Als Zugangsmöglichkeit, zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet, liegen die Unterlagen, die Gegenstand der Beteiligung sind, am Sitz der zuständigen Verwaltung des Amtes Kleine Elster, Turmstraße 5, 03238 Massen-Niederlausitz, Bürgerservice während des o.a. Zeitraumes der Veröffentlichung während folgender Zeiten
Montag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Dienstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Freitag von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Bekanntmachung
Planzeichnung
Begründung
Umweltrelevante Stellungnahmen
Landesamt für Umwelt - Anlage Immissionsschutz
Landesbetrieb Forst Brandenburg
Landesamt für Denkmalpflege - Bodendenkmalpflege
Landesamt für Denkmalpflege - Bodendenkmalpflege, Anlage 1
Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe
Landesbüro anerkannter Naturschutzverbände
Datenschutz-Info
Allgemeines Datenschutz-Infoblatt des Amtes Kleine Elster (Niederlausitz)